Ihre Kunden & Mandanten möchten sich in Deutschland versichern? Dann sind wir für Sie der ideale Partner in Deutschland. Mit Erfahrung und Wissen. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Sie beschäftigen Arbeitskräfte / Saisonarbeitskärfte aus dem Ausland? Und Sie müssen Ihre Arbeitnehmer in Deutschland gut versichern? Wir sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Versicherungen.

Ihre Kunden ziehen nach Deutschland um und suchen eine kompetente Unterstützung in Sachen Versicherungen? Was ist Pflicht und was ist Kann? Diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne.

Arbeitnehmende Ausland – Inland

Saisonarbeitskräfte

Studierende

DIE HÄUFIGSTEN FRAGEN

Unser Beitragssatz beträgt 15,8 Prozent. Er setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und dem kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz von 1,2 Prozent zusammen.

Dieser liegt unter dem gesetzlichen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz von 1,3 Prozent.

Sie erhalten Ihre Aufwandsentschädigung, nachdem die Mitgliedschaft wirksam geworden ist, nicht mit Eingang der Unterlagen.

Weitere Details

Die Abrechnungen sind bis zum 15. jeden Monats abgeschlossen und werden per Mail an Sie versandt. Beginnt die Mitgliedschaft im laufenden Monat, erfolgt die Auszahlung erst mit Abrechnung des Folgemonats.

Grundsätzlich besteht eine 12-monatige Bindungsfrist bei der gewählten Krankenkasse. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende.

Weitere Details

Die Frist zur Bindung an die bisherige Kasse verlängert sich auf bis zu drei Jahre, sofern der Kunde einen Wahltarif bei der bisherigen Krankenkasse gewählt hat (abhängig von der Art des Wahltarifes). Dann endet die Bindungsfrist frühestens mit Ablauf des Wahltarifes.

Ja. Ab dem ersten Tag hat der Versicherte vollen Leistungsanspruch gegenüber seiner neuen Kasse.

Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick:

Weitere Details

ausgefüllter
Antrag

Bescheide

Immatrikulations-
bescheinigung
Bank-
verbindung
Angaben
zur Tätigkeit

Arbeitnehmer

ja

 –  –

ggfs.

 –

Selbstständige

ja

ja, Einkommens-
steuerbescheid/
betriebswirtschaftliche Auswertung

 –

ja

 –

Studenten

ja

 –

ja

ja

ja, falls ausgeübt

Rentner

ja

ja, Rentenbescheid

 –

ggfs.

 –

Arbeitslose

ja

ja, Arbeitslosengeldbescheid

 –

 –

 –

  •  ggfs. die Geburtsurkunde eines Kindes, da sich dann der Pflegeversicherungsbeitrag reduziert
  • ggfs. Unterlagen über den Erhalt eines Existenzgründerzuschusses

IN KOOPERATION MIT …

Das Vergleichsportal:

Sparen Sie mit den Vergleichsrechnern für Versicherungen, Kredite, Energie, DSL, Reisen, Flüge und mehr.

VERIVOX

Tarife vergleichen & stressfrei sparen!

Bei Fragen rund um Versicherungen und Vorsorge

Ihre Krankenversicherung:

Techniker Krankenkasse